Begleitetes Besuchsrecht:
Individuelle Kinderbegleitung im Rahmen des bestehenden Besuchsrechts
Wie wir wissen, besteht ein hoher Bedarf an Begleitungen von Kindern getrennter Eltern, besonders wenn die Eltern sich frisch getrennt haben und/oder ein Elternteil nicht in der Lage ist, Kinder selbständig zu betreuen oder zum anderen Elternteil gehen zu lassen. Nicht nur bei von uns begleiteten Familien, sondern auch in ansonsten intakten (bis auf die Trennung der Eltern) familiären und sozialen Systemen kommt dies häufig vor. Unser Anliegen ist, Kindern in der Situation zu unterstützen, dass sie mit beiden Eltern Kontakt haben können, ohne unter einem Loyalitätskonflikt leiden zu müssen. Mögliche Angebote:
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