Begleitetes Besuchsrecht:
Wir schaffen eine „Brücke“ zwischen den Erziehungsberechtigten.
Individuelle Kinderbegleitung im Rahmen des bestehenden Besuchsrechts
Wie wir wissen, besteht ein hoher Bedarf an Begleitungen von Kindern getrennter Eltern, besonders wenn die Eltern sich frisch getrennt haben und/oder ein Elternteil nicht in der Lage ist, Kinder selbständig zu betreuen oder zum anderen Elternteil gehen zu lassen. Nicht nur bei von uns begleiteten Familien, sondern auch in ansonsten intakten (bis auf die Trennung der Eltern) familiären und sozialen Systemen kommt dies häufig vor. Unser Anliegen ist, Kindern in der Situation zu unterstützen, dass sie mit beiden Eltern Kontakt haben können, ohne unter einem Loyalitätskonflikt leiden zu müssen.
Mögliche Angebote:
Wie wir wissen, besteht ein hoher Bedarf an Begleitungen von Kindern getrennter Eltern, besonders wenn die Eltern sich frisch getrennt haben und/oder ein Elternteil nicht in der Lage ist, Kinder selbständig zu betreuen oder zum anderen Elternteil gehen zu lassen. Nicht nur bei von uns begleiteten Familien, sondern auch in ansonsten intakten (bis auf die Trennung der Eltern) familiären und sozialen Systemen kommt dies häufig vor. Unser Anliegen ist, Kindern in der Situation zu unterstützen, dass sie mit beiden Eltern Kontakt haben können, ohne unter einem Loyalitätskonflikt leiden zu müssen.
Mögliche Angebote:
- Begleitung und Ausgestaltung der Besuchskontakte (finden meistens gerichtlich angeordnet statt). Ziel ist es, den Kindern oder Jugendlichen einen geschützten und positiven Kontakt zum besuchsberechtigten Elternteil zu ermöglichen.
- Unterstützung der Eltern bei den Kindsübergaben.
- Bei Bedarf werden die Eltern bei der Identifikation mit der Elternrolle und Bewältigung des Konflikts unterstützt.
- Darüber hinaus bieten wir auch Kinderbegleitungen unter besonderen Rahmenbedingungen wie z.B. die Begleitung in Justizvollzugsanstalten, Spitäler oder Psychiatrien.